AGB

Allgemeine Reisebedingungen

Das Rechtsverhältnis zwischen dem Teilnehmer[1] und dem Veranstalter APACAMPA Paul Enders, Inselstraße 7, 55116 Mainz (im Folgenden: „APACAMPA“) regelt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere §§ 651a-y BGB. Die nachstehenden Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) füllen diese gesetzlichen Bestimmungen aus und ergänzen sie. Diese ARB gelten nicht, wenn es sich bei der Reise nicht um eine Pauschalreise im Sinne der §§ 651a ff. BGB handelt, sondern der Teilnehmer lediglich Einzelleistungen bucht.

 

  1. Anmeldung und Vertragsabschluss

1.1       Grundlage des Vertrages ist die Reiseausschreibung von APACAMPA, in welcher jeweils unter anderem die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen, der Reisepreis, die Anforderungen an die Teilnehmer sowie Mindestteilnehmerzahl angegeben sind. Insbesondere bei den Sportreisen gelten zum Teil hohe Anforderungen an die körperliche und geistige Fitness, sodass sich der Teilnehmer vor Anmeldung gegebenenfalls sportmedizinisch untersuchen lassen sollte.

1.2       Die Anmeldung kann entweder direkt über APACAMPA oder über einen unserer Reisevermittler erfolgen. Der Teilnehmer hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Das Mindestalter ergibt sich jeweils aus der Reiseausschreibung.

1.3       Der Vertrag kommt erst durch die Bestätigung der Anmeldung (Annahme) durch APACAMPA zustande.

1.4       Es wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail) kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB). Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Vertrag über die Pauschalreise mit einem Teilnehmer, der Verbraucher ist, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsabschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden. Es gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregelungen (siehe auch Ziffern 4 bis 6).

 

  1. Zahlungsbedingungen

2.1       Nach Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zu zahlen, sofern der Sicherungsschein im Sinne des § 651r BGB übermittelt wurde. Der Restbetrag wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 5.1 genannten Gründen abgesagt werden kann und der Sicherungsschein übermittelt wurde.

2.2       Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. innerhalb von 28 Tagen vor Reisebeginn, ist der gesamte Reisepreis sofort nach Übermittlung des Sicherungsscheins zur Zahlung fällig.

2.3       Storno- und Umbuchungsentgelte sowie Auslagen sind sofort nach Rechnungstellung zur Zahlung fällig.

 

  1. Leistungen und Leistungsänderungen

3.1       Der Leistungsinhalt ergibt sich durch die Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Reiseausschreibung und den darin enthaltenen Informationen, Hinweisen und Erläuterungen, als auch aus den relevanten vorvertraglichen Informationen aus Art. 250 § 3 EGBGB. Reisevermittler sowie Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht von APACAMPA bevollmächtigt, abweichende Vereinbarungen zu treffen.

3.2       Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vor Reisebeginn sind gestattet, soweit sie von APACAMPA nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, nach Vertragsschluss notwendig werden, nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

3.3       Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung nach Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB oder einer Abweichung von besonderen Vorgaben des Teilnehmers, welche Vertragsinhalt wurden, ist der Teilnehmer berechtigt, innerhalb einer von APACAMPA gesetzten angemessenen Frist die mitgeteilte Änderung oder Abweichung anzunehmen oder unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten. Reagiert der Teilnehmer gegenüber APACAMPA nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die Änderung oder Abweichung als angenommen.

3.4       Im Falle einer Änderung oder Abweichung ist APACAMPA verpflichtet, diese dem Teilnehmer unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zusammen mit der Mitteilung über dessen Rechte auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise mitzuteilen.

3.5       Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten bzw. abweichenden Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Ist die geänderte Reise nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit wie die ursprünglich geschuldete, ist der Reisepreis gem. § 651m Abs.1 BGB zu mindern, soweit APACAMPA bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten entstehen, ist dem Reisenden der Differenzbetrag gem. § 651 m Abs. 2 BGB zu erstatten.

3.6       Nimmt der Teilnehmer einzelne Reiseleistungen, die APACAMPA ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die APACAMPA nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Soweit die Leistungen nicht völlig unerheblich sind, wird APACAMPA sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der Aufwendungen bemühen.

 

  1. Rücktritt durch den Reisenden, Ersatzperson

4.1       Der Teilnehmer kann vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt ist gegenüber APACAMPA zu erklären. Im Falle der Buchung über einen Reisevermittler kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Teilnehmer wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

4.2       Tritt der Teilnehmer zurück, verliert APACAMPA den Anspruch auf den Reisepreis. APACAMPA kann jedoch stattdessen eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen, es sei denn der Rücktritt ist von APACAMPA zu vertreten oder es treten am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich in diesem Sinne, wenn sie nicht der Kontrolle derjenigen Vertragspartei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

4.3       APACAMPA hat über Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen die folgenden Entschädigungspauschalen berechnet:

  • bis 30 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
  • ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
  • ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
  • ab 14. bis 7. Tag vor Reisbeginn 80% des Reisepreises
  • ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 90% des Reisepreises

Bei Nichtantritt der Reise ist der volle Reisepreis zu zahlen. Besteht bei der Reise eine Anmeldefrist, so ist bei Rücktritt des Reisenden nach der genannten Anmeldefrist eine Gebühr von 80% des Reisepreises zu zahlen.

Bei Gruppenreisen gelten gegebenenfalls besondere Stornobedingungen, auf die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung respektive dem jeweiligen Angebot ausdrücklich hingewiesen wird.

4.4       Dem Teilnehmer bleibt es in jedem Fall unbenommen, nachzuweisen, dass APACAMPA durch den Rücktritt ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die genannten Entschädigungspauschalen.

4.5       APACAMPA behält sich vor, anstelle der vorstehend genannten Entschädigungspauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern, soweit APACAMPA nachweisen kann, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbaren Entschädigungspauschalen entstanden sind. In diesem Fall ist APACAMPA verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was APACAMPA durch anderweitige Verwendung der Reisleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und auf Verlangen des Teilnehmers zu begründen.

4.6       Ist APACAMPA in Folge des Rücktritts zur Erstattung des Reisepreises verpflichtet, wird APACAMPA diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen leisten.

4.7       Das Recht des Teilnehmers, gem. § 651e BGB von APACAMPA durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner eine Ersatzperson in die Rechten und Pflichten des Vertrags eintritt, bleibt unberührt. Eine solche Erklärung muss spätestens 7 Tage vor Reisebeginn zugehen.
APACAMPA bleibt es jedoch vorbehalten dem Eintritt der Ersatzperson zu widersprechen, wenn diese die vertraglichen Reiseerfordernisse – insbesondere die in der Ausschreibung genannten Anforderungen an die Teilnehmer – nicht erfüllt.

4.8       Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

 

  1. Rücktritt wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

5.1       APACAMPA ist berechtigt, bis spätestens 28 Tage vom Vertrag zurückzutreten, wenn die in der Ausschreibung und der weiteren vorvertraglichen Unterrichtung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

5.2       Tritt APACAMPA wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl zurück, wird APACAMPA den Reisepreis unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen zurückerstatten.

 

  1. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

6.1       APACAMPA kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung durch APACAMPA die Reise nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf eine Verletzung von Informationspflichten durch APACAMPA zurückgeht.

6.2.      Im Falle der Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen behält APACAMPA seinen Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die APACAMPA aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich eventueller Erstattungen seitens der Leistungsträger.

 

  1. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers

7.1       Mängelanzeige

Der Teilnehmer ist verpflichtet, APACAMPA einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Hierzu hat der Teilnehmer die Mängelanzeige unverzüglich einem Vertreter von APACAMPA vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter vor Ort nicht vorhanden vertraglich nicht geschuldet, hat der Teilnehmer den Mangel gegenüber APACAMPA über die mitgeteilten Kontaktdaten anzuzeigen. Im Falle der Buchung über einen Reisevermittler kann der Mangel auch diesem gegenüber angezeigt werden.

Der Vertreter von APACAMPA vor Ort ist berechtigt und beauftragt, Abhilfe zu schaffen. Er ist jedoch nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.

Soweit APACAMPA in Folge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Teilnehmer nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Minderungsrechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadenzersatz zu verlangen.

 

7.2       Fristsetzung vor Kündigung

Möchte der Teilnehmer den Vertrag wegen eines Reisemangels im Sinne des § 651i BGB nach § 651l BGB kündigen, hat er APACAMPA zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, APACAMPA hat die Abhilfe verweigert oder eine sofortige Abhilfe ist nötig.

 

  1. Haftungsbeschränkung

8.1       Die vertragliche Haftung von APACAMPA für Schäden, die keine Körperschäden sind und die nicht schuldhaft von APACAMPA herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch APACAMPA gegenüber dem Teilnehmer hierauf berufen. Weitergehende Ansprüche aufgrund internationaler Übereinkünfte oder auf diesen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.

8.2       APACAMPA haftet nicht für Fremdleistungen, die nicht Bestandteil der gebuchten Reise sind (z.B. Ausflüge, Sportangebote), es sei denn der Schaden des Teilnehmers beruht auf einer Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- und Organisationspflichten von APACAMPA.

 

  1. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

9.1       APACAMPA informiert den Teilnehmer über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von eventuell notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie – im Falle von möglichen Änderungen – vor Reiseantritt.

9.2       Für das Beschaffen und Mitführen der erforderlichen Reisedokumente einschließlich gesundheitspolizeilicher Formalitäten sowie die Einhaltung zoll- und devisenrechtlicher Bestimmungen ist der Teilnehmer verantwortlich. Weiterhin haftet APACAMPA nicht für die rechtzeitige Erteilung eventuell erforderlicher Visa. APACAMPA haftet jedoch für eine Verletzung eigener Pflichten wie die unzureichende oder fehlerhafte Information des Teilnehmers.

 

  1. Versicherungen

            Versicherungen sind im Reisepreis nicht enthalten. APACAMPA empfiehlt neben dem Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung auch ausdrücklich den Abschluss einer Auslandsreisekranken- und -unfallversicherung einschließlich der Deckung von Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod.

 

  1. Datenschutz

11.1     Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Abs. 7 DS-GVO ist APACAMPA.

11.2     APACAMPA nutzt die personenbezogenen Daten der Teilnehmer, soweit dies zur Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DS-GVO). Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte findet nur dann statt, wenn dies datenschutzrechtlich gerechtfertigt ist, z.B. an Leistungserbringer oder im Rahmen einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO.

11.3     Darüber hinaus wird APACAMPA die Kontaktdaten der Teilnehmer, die APACAMPA im Zusammenhang mit der Buchung der Reise erhält, auch für die Direktwerbung für eigene ähnliche Dienstleistungen verwenden. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist das berechtigte Interesse zum Direktmarketing gemäß Art. 6 abs. 1 S. 1 lit. f) DS-GVO. Die Teilnehmer haben das Recht, der Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu diesem Zweck jederzeit zu widersprechen.

           

  1. Rechtswahl, alternative Streitbeilegung und Gerichtsstand

12.1     Für das Vertragsverhältnis zwischen APACAMPA und dem Teilnehmer gilt deutsches Recht.

12.2     APACAMPA weist darauf hin, dass APACAMPA nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und hierzu gesetzlich auch nicht verpflichtet ist. Für Reiseverträge, die im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossen wurden, stellt die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr zu finden ist. Die E-Mail-Adresse von APACAMPA lautet team@apacampa.de.

12.3     Handelt es sich bei dem Vertragspartner von APACAMPA um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder um Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von APACAMPA vereinbart.

 

Stand 11.03.2019

[1]    Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen Allgemeinen Reisebedingungen verallgemeinernd das generische Maskulinum verwendet. Die Formulierungen umfassen jedoch Personen jeglichen Geschlechts, die gleichberechtigt angesprochen sind.